Gesetzesdekret 24/2023 und Schutz des Hinweisgebers
Das Dekret setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 um und regelt den Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationales oder Unionsrecht melden, die das öffentliche Interesse oder die Integrität des Unternehmens schädigen können.
Die Verordnung schützt die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und verbietet in den vorgesehenen Fällen Vergeltungsmaßnahmen. Berichte müssen detailliert sein und auf einigermaßen zuverlässigen Informationen basieren.
Umfang und korrekte Nutzung des Kanals
Der Kanal ist für Verstöße im Sinne des Gesetzesdekrets 24/2023 bestimmt. Es ist nicht für geschäftliche Beschwerden, Hilfeersuchen oder ausschließlich persönliche Streitigkeiten außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes bestimmt.
Die Berichte und Dokumentationen werden unter Wahrung der Vertraulichkeitspflicht so lange aufbewahrt, wie es für die Geschäftsführung erforderlich ist, spätestens jedoch fünf Jahre nach Bekanntgabe des Endergebnisses.
Firmenablauf
Das Unternehmensverfahren muss Kanäle, Betriebsmethoden, Verwaltungseinheit und anwendbare Schutzmaßnahmen angeben. Das vom Unternehmen genehmigte Abschlussdokument muss vor der Veröffentlichung in der Produktion hochgeladen werden.
Hinweis zur Veröffentlichung: PDF-Link wird bereitgestellt; Überprüfen und ersetzen Sie das Dokument durch das genehmigte Unternehmensverfahren.
Zuletzt aktualisiert: 30. Juli 2026